» Ich reise geschäftlich ins Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie ganz normal im Schweizer Sozialversicherungssystem und somit auch im KVG versichert.
Grundsätzlich sind alle Personen, welche im KVG (obligatorische Grundversicherung) versichert sind, im Ausland gegen Notfälle gedeckt. Es wird das Doppelte dessen vergütet, was die Behandlung im Spital des Wohnkantons in der Schweiz gekostet hätte. Dies kann für Reisen innerhalb Europas genügen. Bei Reisen in Länder ausserhalb Europas (vor allem in Hochpreisländer wie die USA, Singapur, Hongkong, Japan etc.) besteht jedoch i.d.R. eine Unterdeckung und somit ein grosses Kosten-Risiko.
Es gibt 2 Optionen, diese Deckungslücke zu schliessen (bzw. dieses Risiko zu eliminieren):
1) Der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der das Modul „Heilungskosten“ miteingeschlossen wird. Wichtig: Eine Reiseversicherung schützt immer nur bei Notfällen (es ist keine wahlweise Behandlung im Ausland versichert).
Idealerweise verfügt Ihr Arbeitgeber über eine internationale Gruppen-Geschäftsreiseversicherung. Bei Interesse überprüfen wir die bestehende Lösung gerne (in Bezug auf Leistungen und Kosten). Wir stehen Ihnen und Ihrem HR-Verantwortlichen bei Fragen auch gerne zur Verfügung.
Mehr zum Thema „Reiseversicherung und Assistance“ finden Sie auf unserer Website.
2) Sie schliessen bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung ab, die Sie im Ausland besser abdeckt (z.B. unbeschränkte Notfalldeckung). In diesem Fall besteht in der Regel ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall im Ausland. Ausnahme: Es wird mehr als nur eine Notfalldeckung im Ausland gewünscht (wahlweise Behandlung). In diesem Fall kommt eine internationale Krankenversicherung in Frage.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, kontaktieren Sie uns.
Wichtige Informationen
- Verfügbarkeit Allgemein (Versicherungstechnik)
- Privatversicherung versus Sozialversicherung
- Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?
- Rückkehr in die Schweiz
- Anbieter - FINMA Registrierung - Aufsichtsrecht
- Anbieter - Schweizer Krankenkassen