Vor einer Auslandreise sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen, für den Fall, dass Sie im Ausland einen Arzt bzw. ein Krankenhaus aufsuchen müssen. Es gibt zwei Optionen:
Sie verfügen bei Ihrer Krankenkasse über eine reine KVG-Deckung: Grundsätzlich sind alle Personen, welche im KVG (Grundversicherung) versichert sind, im Ausland gegen Notfälle gedeckt. Für Reisen innerhalb Europas bedeutet dies, dass Sie über die europäische Versicherungskarte (Ihre KVG-Karte) gemäss dem lokalen Sozialversicherungssystem des Aufenthaltslandes krankenversichert sind. Ausserhalb der EU/EFTA sind Sie maximal bis zum doppelten KVG-Tarif versichert. Dies bedeutet allerdings nur, dass in die gleichen Ansätze wie in der Schweiz übers KVG abgerechnet werden können (und nicht doppelt so viel). Vor allem in Hochpreisländern besteht ein Risiko der Unterdeckung. Der Grund für dieses erhöhte Risiko in Drittländern (ausserhalb Europas) liegt darin, dass man in diesen Ländern fast ausschliesslich in privaten Spitälern bzw. auch ambulant als Privatpatient behandelt wird. Deshalb können die Kosten die KVG-Vergütung schnell übersteigen.
Konsequenz: Der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der das Modul „Heilungskosten“ miteingeschlossen wird, ist dringend zu empfehlen.
Sie verfügen bei Ihrer Krankenkasse neben der KVG-Deckung über eine Zusatzversicherung, die Sie im Ausland besser abdeckt (z.B. unbeschränkte Notfalldeckung): In diesem Fall besteht in der Regel ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall im Ausland. Ausnahme: Es wird mehr als nur eine Notfalldeckung im Ausland gewünscht (im Fachjargon spricht man von einer „wahlweisen Behandlung“). In diesem Fall sollte eine internationale Krankenversicherung abgeschlossen werden.