Sie kommen aus einem Drittstaat und besuchen die Schweiz bzw. ein Land in Europa? Oder: Sie haben einen Gast aus einem Drittstaat (ausserhalb Europas)?
Wenn eine Person aus einem Drittstaat die Schweiz oder ein Land innerhalb des Schengen-Raumes besucht, muss eine genügende Heilungskostenversicherung für Repatriierung und Deckung im Notfall nachgewiesen werden, um ein Schengen-Visum zu erhalten. Diese Deckung bezeichnen die Reiseversicherer oft als Gästeversicherung (oder auch Schengen-Visa-Versicherung).
Das Maximalalter für den Abschluss einer Gästeversicherung beträgt 80 Jahre.